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ronald Kreisliga
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: Mo Dez 17, 2007 15:24 Titel: Falscher Freiwurfwerfer beim unsportlichen Foul |
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Folgende Situation ereignete sich im Spiel:
Spieler der Mannschaft B macht ein unsportliches Foul an Spieler A1. Es herschte Chaos und Spieler A2 macht den ersten FW und trifft diesen. Jetzt beschwert sich Mannschaft B, dass der falsche Freiwerfer geworfen hat.
Die Frage ist jetzt: Wie geht es weiter?
Die Schiedsrichter bei dem Spiel haben wie folgt gehandelt: Der erste FW wurde gestrichen. Spieler A1 darf einen FW machen. Danach Einwurf für Mannschaft A, da es ein unsportliches Foul war.
Meiner Meinung nach ist die Entscheidung der SR falsch. Es gibt meiner Meinung nach zwei Lösungen:
1. Spieler A1 darf beide FW machen.
2. Einwürfe werden gestrichen und es gibt Einwurf für Mannschaft A
Für Variante 1 spricht, dass es meiner Meinung nach die sportlich faire Lösung ist (da es ein unsportliches Foul war), außerdem würde damit ein SR-Fehler korrigiert. Für Variante 2 sprechen wohl die Regeln, die sagen: Wenn der falsche die FW wirft es Einwurf Mittelline für seine Mannschaft gibt und die FW gestrichen werden. Bei dieser Regel geht man aber von einem normalen Foul aus und der Fall des unsportlichen Fouls wird hier nicht betrachtet. |
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Ted Jeffries Regionalliga
Anmeldungsdatum: 04.08.2004 Beiträge: 218
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 11:35 Titel: |
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@Joe
Wieso würdest du so handeln? Aus dem Bauch heraus?
Stimmt aber!
Allerdings muss es Ballbesitz für B geben!!!!! |
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Riddla Europaliga
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 408 Wohnort: Fürth
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 14:15 Titel: |
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Frage,
warum beide Streichen wenn doch nur ein Freiwurf vom Falschen WErfer ausgeübt worden ist? Oder besser gesagt nach dem ersten Freiwurf (der Falsche wenn ich das richtig rauslese) wurde der Fehler bemerkt, wie kann man dann zwei Würfe streichen??? |
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ronald Kreisliga
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 14:41 Titel: |
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@joe
Vielleicht habe ich mich ein wenig undeutlich ausgedrückt. Der Spieler A1 wurde unsportlich gefoult und damit gibt es zwei Freiwürfe für Spieler A1 und Einwurf für Mannschaft A, dies ist die Strafe für ein unsportliches Foul. Das Problem ist, dass nicht Spieler A1 den ersten Freiwurf macht, sondern Spieler A2. Dieser Fehler fällt auf und die Frage ist nun, wie geht es weiter?
Es können sich beide Einwürfe nicht aufheben, den wo soll Mannschaft B ein Einwurfrecht her bekommen. |
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Riddla Europaliga
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 408 Wohnort: Fürth
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 15:18 Titel: |
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Wieso den beide wenn nur ein wurf vom falschen ausgeführt worden ist???!? Kann mich jetzt mal einer aufklären! |
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ronald Kreisliga
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 15:47 Titel: |
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Von diese Regel habe ich auf einer Schiedsrichterfortbildung erfahren. Die Interpretation dieser Regel war aber, dass man dem Team das die FW macht diesen Fehler nicht vorwerfen kann und sie auch dafür nicht bestrafen darf.
Auf einer Trainerfortbildung war diese Regel auch ein Thema und es wurde erklärt, wie man diese als Trainer ausnutzt. Bei diesem Spiel um das es geht, war es ein Mißverständnis und keine Absicht. |
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DaRula Oberliga
Anmeldungsdatum: 22.05.2003 Beiträge: 95
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 15:48 Titel: |
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Wie Ted schon geschrieben hat:
Es wird def. der Fw gestrichen! Der zweite Fw wird NICHT ausgeführt! UND:
Manschaft B (!!!!) bekommt Ballbesitz!
@Riddla
Das liegt daran, dass die Strafe für das U (also 2 Fw+Ballbesitz) als EINE Strafe anzusehen ist und nicht unterteilt wird in 2Fw und dann nochmal Bbesitz. Verstehst du was ich meine?
Es macht keinen Unterschied ob es nur ein,zwei oder drei Fws sind und ob ein Bbesitz folgt oder nicht. Wird nach dem ersten falschen FW der Fehler bemerkt, wird die Fehler-Korrektur auf den die gesamte Prozedur angewandt. Sprich, es entfallen alle weiteren "Teile" der Strafe. |
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ronald Kreisliga
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: Di Dez 18, 2007 17:39 Titel: |
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@DaRula
gegen deine Meinung spricht:
Art. 44 Korrigierbare Fehler
Bei einem falschen Freiwerfer werden die erzielten Punkte gestrichen. Die Freiwürfe werden nicht mehr durch den richtigen Freiwerfer nachgeholt.
Anmerkung: Die Vorgehensweise ist nun identisch mit dem irrtümlichen Gewähren von nicht zustehenden Freiwürfen.
Spielfortsetzung (Fehler sei zugunsten der Mannschaft A, z.B. falscher Freiwerfer A6 anstelle von A5):
Alle irrtümlich oder vom falschen Freiwerfer ausgeführten Freiwürfe werden gestrichen. Der Spielfortgang hängt von Spieluhr und Ballbesitz ab:
1. Spieluhr wurde nach Fehler noch nicht gestartet: Einwurf A
2. Spieluhr wurde nach Fehler gestartet und Mannschaft B ist nicht in Ballkontrolle, als der Fehler entdeckt wird: Einwurf A
3. Spieluhr wurde nach Fehler gestartet und Mannschaft B ist in Ballkontrolle, als der Fehler entdeckt wird: Sprungballsituation
4. Spieluhr wurde nach Fehler gestartet und es wird ein Foul mit einer Freiwurfstrafe gepfiffen, als der Fehler entdeckt wird: Ausführen der (neuen) Freiwurfstrafe, anschließend Einwurf A.
Aber die Interpretation ist: Das Mannschaft A nicht für einen Schiedsrichterfehler bestraft wird. Ich habe auf der Fortbildung gelernt, das nicht das Team sondern die Schiedsrichter für den richtigen Werfer zuständig sind und dass das Team durch diesen Fehler nicht benachteiligt werden darf. |
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DaRula Oberliga
Anmeldungsdatum: 22.05.2003 Beiträge: 95
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Verfasst am: Mi Dez 19, 2007 02:11 Titel: |
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@ronald
Leider falsch.... das ist nämlich nicht meine Meinung sondern die Regel:
Bsp:
A7 wird von B7 unsportlich gefoult. A7 erhält zwei Freiwürfe mit anschließendem Einwurf von der
Mittellinie für Mannschaft A. Anstelle von A7 führt A4 die Freiwürfe aus. Der Fehler wird entdeckt,
nachdem A4 den ersten Freiwurf geworfen hat.
Interpretation:
Der von A4 geworfene Freiwurf wird annulliert, der zweite Freiwurf ist verwirkt und wird nicht
ausgeführt. Das Spiel wird mit einem Einwurf für Mannschaft B in Höhe der verlängerten Freiwurflinie
fortgesetzt.
Anmerkung:
Die Strafe für das unsportliche Foul (zwei Freiwürfe und Einwurf von der Mittellinie) ist als
Gesamtstrafe zu betrachten. Damit entfällt bei der Fehlerkorrektur „Falscher Freiwerfer“ auch der
Einwurf von der Mittellinie. Art. 44.2.7 macht keinen Unterschied, ob es sich bei der Foulstrafe um
einen, zwei oder drei Freiwürfe handelt, und ob zu der Foulstrafe noch ein Einwurf gehört.
Wurde das Spiel nach dem Einwurf bereits fortgesetzt und der Fehler ist immer noch korrigierbar,
werden die Freiwürfe gestrichen und Mannschaft B erhält den Ball zum Einwurf nächst der Stelle, an
der das Spiel unterbrochen wurde. Dies ergibt sich aus der Festlegung 2 zum Art. 44 in der FIBA
Interpretation 2006 (Rulesletter 3/2006).
Die Spieluhr wird nicht zurückgesetzt. |
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narHhallas Kreisliga
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 33 Wohnort: Erlangen
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